Hallo Fußballfreunde,
auf Grund der aktuellen Coronabestimmungen sowie der daraus abgeleiteten Vorgaben des Sächsischen Fussballverbandes, sehen wir als Verein keine verantwortbare Möglichkeit, die Punktspiele der Männer- und Jugendmannschaften durchzuführen. Eine Absage der Spiele war somit leider unumgänglich für uns. Unser Verein engagiert sich im Freizeitsport und basiert ausschließlich auf der ehrenamtlichen Tätigkeit vieler Mitglieder, Helfer und Unterstützer. Keinem der Beteiligten ist es zuzumuten, die mit den neuen Bestimmungen einhergehenden Verantwortlichkeiten zu übernehmen.
Spiele ohne Zuschauer oder nur mit eingeschränkter Zuschauerzahl, stellen ebenfalls keine Option für uns dar. Dennoch hoffen wir, zukünftig wieder alle unsere Anhänger und Unterstützer im Wesenitztal begrüßen zu können. Haltet uns die Treue und bleibt gesund!
VORSTANDSBESCHLUSS SFV:
Mit Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. November 2021 gilt die Kontaktbeschränkung im Rahmen der Vorwarnstufe (§ 8/Abs. 2) auch für den Fußball. Grundsätzlich ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb zwar nicht untersagt, wird mit § 8 Abs. 2 allerdings eingeschränkt. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind demnach nur mit bis zu zehn Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie geimpfte und genesene Personen bleiben unberücksichtigt.
Die Austragung der angesetzten Spiele ist möglich, wenn die nach der Corona-Schutz-Verordnung geltenden Bestimmungen von allen am Spiel beteiligten Personen eingehalten werden können.
Darunter fällt während der Vorwarnstufe die Begrenzung auf maximal zehn an einer Sportveranstaltung beteiligten Personen (u.a. Spieler, Auswechsler, Trainer, Funktionsträger, Schiedsrichter), wobei geimpfte und genesene Personen sowie Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Für Zuschauer und Servicepersonal empfehlen wir die Einhaltung der 2G-Regel.
Für Spiele im Bereich Herren, Frauen, B-Junioren/-Juniorinnen, A-Junioren gilt: Die beiden Spielpartner treffen bis zum Vortag der auszutragenden Partie Absprachen untereinander sowie mit dem/der Schiedsrichter/-in und dem/der Staffelleiter/-in, ob die jeweilige Partie unter den gegebenen Umständen verordnungskonform ausgetragen werden kann.
Die oben aufgeführte Absprache wird auch für alle Spiele der C-Junioren/Juniorinnen und jüngerer Altersklassen empfohlen, um abzusichern, dass sich Trainer, Funktionsträger und Schiedsrichter zusammen auf nicht mehr als zehn Personen ohne 2G-Nachweis aufsummieren. |